Bürger- und Heimatverein Heven e.V.
                                    gegründet 07.02.1897
 
 
   

 

 

 

 Heven  
  Kirchengeschichte

 
 

1100 Jahre Heven im Kirchspiel Herbede

 
 

Jörgen Beckmann
(ein kurzer Überblick mit einer chronologischen Auflistung der Amtsträger)

 

Die ersten Stützpunkte der christlichen Kirche in unserem Raum findet man ab dem 4.Jahrhundert in den linksrheinischen Gebieten, wie Trier, Mainz, Bonn, Köln und Xanten, die zu der Zeit noch Bestandteil des römischen Reiches waren.

Etwa zum gleichen Zeitpunkt kam es auf der rechten Seite des Rheins im Bereich zwischen Rhein und Weser zur fränkischen Stammesbildung durch Vereinigung mehrerer germanischer Stämme. Im 5. Jahrhundert stießen die Franken in die linksrheinischen Gebiete vor. Der Frankenkönig Chlodwig schaffte es, seine Widersacher erbarmungslos zu beseitigen und sich zum alleinigen Herrscher der Franken zu machen. Unter König Chlodwig übernahmen die Franken 497 das Christentum, um sich mit der dortigen gallisch-römischen Bevölkerung zu versöhnen.


Die Wanderungen der Franken und Sachsen in der Zeit des 5. - 7.Jahrhunderts sowie die schon bestehenden linksrheinischen Kirchen aus der römischen Zeit

 

Die in unserem Gebiet ansässigen Brukterer und Chattuarier waren fränkisch orientiert. Inwieweit sie schon das Christentum angenommen hatten, ist nicht bekannt. Zumindest weiß man, dass die Missionare Suitbert und Willibrord hier in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts tätig waren.

Um 695 drangen die Sachsen, die ebenfalls aus einer Verschmelzung westgermanischer Stämme aus dem Bereich der unteren Elbe hervorgingen, in das Gebiet zwischen Ruhr und Lippe ein. Ihr Siedlungsgebiet erstreckte sich im 8. Jahrhundert von der Elbe und nördlich davon bis zum Niederrhein, Westfalen, Hessen und Thüringen. Sie machten alle bisherige Missionsarbeit zunichte.

Durch das Vordringen der Sachsen rückte jetzt die politische Lösung der fränkischen-sächsischen Verhältnisse in den Vordergrund, denn beide Stammesgruppen waren nun direkte Nachbarn geworden. Schließlich klärte Frankenkönig Karl der Große (768-814) die Lage, indem er in mehreren Feldzügen innerhalb eines Zeitraumes von etwa 30 Jahren die Sachsen endgültig besiegte. Die in unserem Gebiet liegende Sachsenfestung Hohensyburg eroberte Karl der Große 775. Ein Jahr später richtete er dort eine dem heiligen Petrus geweihte Kapelle ein.

Zur Durchführung seiner Ziele bei der Missionierung der Sachsen wandte Karl der Große drakonische Maßnahmen an. Nach der „Capitulatio de partibus Saxoniae“ stand auf die Ausübung der heidnischen Religion die Todesstrafe. Das oben genannte Gesetz griff auch in das Privatvermögen ein, denn um die Existenz der Kirche zu ermöglichen und zu sichern, sollte jede zu errichtende Kirche in Sachsen einen Hof und zwei Bauerngüter als Grundbesitz sowie von jeder Person, egal welchen Standes den Zehnten vom Ertrag des Grundbesitzes und den Zehnten von jedem Erwerb an die Kirche abführen. Die oben angeführte Capitulatio wurde 797 bzw. 802 abgeschwächt, um Aufstände in Sachsen zu verhindern.
„................Sterben soll, wer gewaltsam eine Kirche erstürmt und in ihr mit Gewalt oder mit Diebsgriff etwas wegnimmt oder die Kirche in Flammen aufgehen läßt .................Sterben soll, wer die vierzigtägigen Fasten vor Ostern in Verachtung des christlichen Glaubens bricht und Fleisch ißt. Aber es soll vom Priester geprüft werden, ob er nicht durch Not gezwungen war, Fleisch zu essen. Sterben soll, wer einen Bischof, einen Priester oder einen Diakon tötet.................Todesstrafe erleidet der, der nach heidnischem Brauch Leichen bestattet, indem er den Körper den Flammen preisgibt. Sterben soll, wer Heide bleiben will und unter den Sachsen sich verbirgt, um nicht getauft zu werden oder es verschmäht, zur Taufe zu gehen.................Was die niedrigeren Fälle angeht, so stimmen alle darin überein, daß einer jeden Kirche ein Haupthof und zwei Hufen Landes von den Einwohnern eines Gaues, die zu jener Kirche gehören, übertragen werde, und daß je 120 Einwohner sowohl Adelige als auch Freie und Hörige, einen Knecht und eine Magd für diese Kirche beisteuern sollen. Und es entspricht christlichem Gebot, daß allenthalben von allen königlichen Einkünften, auch von den Friedens- und Strafgeldern, der zehnte Teil den Kirchen und Priestern zustehen soll. In gleicher Weise schreiben wir göttlichem Gebot gemäß vor, daß alle den Zehnt von ihrem Vermögen und ihrer Arbeit den Kirchen und Geistlichen abliefern sollen, und zwar sowohl die Adeligen als auch die Freien und die Hörigen; denn was Gott einem jeden Christen schenkt, muß zum Teil Gott wiedergegeben werden. An den Sonntagen sollen keine öffentlichen Zusammenkünfte und Gerichtsverhandlungen stattfinden, wenn es nicht große Not oder feindliche Angriffe erfordern. Denn am Sonntag sollen alle zur Kirche gehen, beten und Gottes Wort hören. Genauso soll es an den hohen Kirchenfesten gehalten werden. Entsprechend erscheint es sinnvoll, in diese Vorschriften einzufügen, daß alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden. Wir setzen fest, daß derjenige, der ohne Erlaubnis des Pfarrers dieses verschmäht, dem ,,Fiscus" als Adeliger 120 Solidus, als Freier 60 Solidus und als Höriger 30 Solidus zur Buße zu zahlen hat. Wer eine verbotene oder unerlaubte Ehe eingeht, zahlt als Adeliger 60, als Freier 30 und als Höriger 15 Solidus..................Wir befehlen, daß die christlichen Sachsen in den Kirchhöfen und nicht auf den heidnischen Grabhügeln bestattet werden..................Wer Bestechungsgelder annimmt, verfällt unserem Königsbann, und wenn er, was hoffentlich nicht passiert, ein Graf ist, verliert er sein Amt. Alle Grafen sollen untereinander Frieden und Eintracht halten; und wenn unter Umständen Streit zwischen ihnen ausbricht, sollen sie sich auf unsern Beistand und unsere Entscheidung verlassen. Wenn jemand einen Grafen tötet oder seine Beseitigung plant, fällt sein Erbe dem König zu, in dessen Gewalt er ausgeliefert werden muß.............“.


Die missionarische Erschließung des sächsischen Gebietes

 

Mit der Eroberung des Sachsengebietes setzte sofort die missionarische Erschließung ein. Für die Missionierung unseres hiesigen Gebietes dürfte Liudger eine große Rolle gespielt haben. Er, der auch Münster gegründet hatte, baute 799 das Kloster Werden bei Essen. Als er 809 starb, wurde er in Werden beigesetzt und später heilig gesprochen. Die Gründung des Marienmünsters mit dem Stift in Essen geht auf Altfrid zurück, der ab 851 Bischof in Hildesheim war.

Die erste schriftliche Überlieferung, dass das Christentum auch schon im hiesigen Raum verbreitet war, d.h. in Herbede bzw. Hattingen, geht aus dem Überführungsbericht des heiligen Alexanders von Rom nach Wildeshausen, der „Translatio Sancti Alexandri“ aus dem Jahre 852 hervor, denn hierin wird angeführt, dass eine blinde Frau mit Namen Werika aus Herbede bei Hattingen in Gegenwart der Reliquien des Heiligen sehend wurde.

Weitere Belege, dass das Christentum in unserem Raum ein fester Bestandteil geworden war, liefern uns das Urbar der Benediktinerabtei Werden (Essen) aus dem Jahre 882 „....In der Siedlung Heven (gibt an Pacht) der Freie Thankbracht 18 Scheffel Gerste und 8 Denar Heerschilling........“ und das etwas später zusammengestellte Kettenbuch des Stiftes Essen, die all den großen klösterlichen Landbesitz anführten. Mit der schriftlichen Besitzfixierung beabsichtigten die Klöster ihr Eigentum vor einer möglichen Entfremdungen durch den Adel zu bewahren. Heven und viele angrenzende und umliegende Orte werden in diesen Urbaren das erstemal genannt.

Weitere Schenkungen vom Hoch- und niederen Adel an die Klöster Werden, Kaufungen, Gevelsberg und Deutz sowie an das Stift Essen führten dazu, dass zu Ende des Mittelalters der größte Teil des Herbeder und Hevener Grund und Bodens in klösterliches Eigentum übergegangen war.

Der hiesige Zehnt und die Herbeder Kirche dürften zunächst dem Kölner Erzbischof unterstanden haben. Die Herbeder Kirche wurde dem heiligen Vitus geweiht. Während des 12.Jahrhunderts geriet sie durch eine Schenkung an die Benediktinerabtei Deutz. Die Schenkung wird durch zwei Papsturkunden aus den Jahren 1160 und 1207 bestätigt. Der Besitz von Kirchen war für ein Kloster nicht nur eine zusätzliche Geldquelle, sondern er bedeutete auch eine Steigerung der Einflussnahme und Machtposition.

Die Frage, ob das Kirchspiel Herbede auch schon vor der Schenkung der Herbeder Kirche an die Abtei Deutz aus den Gemeinden der Orte Heven und Herbede bestand, bleibt bisher unbeantwortet. Die Lage des Schmidt-Hofes in Heven als Kirchenhof könnte ein Hinweis sein.

Mit der Gründung des Eigengerichtes Herbede um 1311-1338, das bis dahin Bestandteil des Goes bzw. Amtes Bochum war, dürften wohl auch die Kirchspielgrenzen den Gerichtsgrenzen angeglichen worden sein. Von der damaligen Bestückung der Kirche mit Pfarrern zeugt der bei Johann Diedrich von Steinen zitierte alte Kirchenvertrag:

Beim Abgang eines Pastors stellt die Gemeinde dem Gerichtsherrn 3 Kandidaten vor, aus welchen der Herr einen als Pastor ernennt, wobei der Abt zu Deutz die Investitur gibt.“

Das Kirchspiel und Gericht Herbede

 

Als Pfarrer in Herbede wird um 1286 Henricus notarius Domini aus Arnsberg, um 1348 ein Wenemari, um 1396 ein Wilhelmi und um 1446 ein Johann von Dülmen in Urkunden angeführt. Die beiden mittleren waren auch Mitglied der Essener Kaland-Bruderschaft, die sich das Jenseits ähnlich ständeartig organisiert wie das Diesseits vorstellte.

1472 stiftete Neveling Stael von Holstein (Herr auf Hardenstein) die Vikarie St. Johannis Baptistae zu Herbede. Der wohl letzte katholische Pfarrer in Herbede Johannes Weltiger und sein Vikar und Kaplan Hermann Voeste, die beide auch Mitglied der Kaland-Bruderschaft waren, traten 1531 unter anderen als Zeugen auf, als Heinrich von Brempt und dessen Ehefrau Beatrix Stael von Holstein die Fondationsurkunde für die Vikarie St. Johannis Baptistae in Herbede abändern ließen.

Es war wohl nicht der große Brand des Dorfes Herbede am 21.April 1548, sondern die tiefe Überzeugung der Grund dafür, dass etwa um 1550 der Herbeder Pastor Saldenberg und seine Gemeinde zum lutherischen Glauben wechselten. Der Glaubenswechsel dürfte sich im Kirchspiel Herbede ohne Druck oder Anweisung des Landesherrn vollzogen haben. Beweise finden wir darin, dass es auch weiterhin katholische Nachbargemeinden gab und dass nach dem 30-jährigen Krieg für die Klärung der Eigentumsrechte an der Kirche das Stichjahr 1609 zugrunde gelegt wurde.

Pastor Saldenberg stammte aus einer alten Herbeder Familie. Sein Bruder, der zu der Zeit in Herbede Vikar war, blieb katholisch. Er verließ die Gemeinde und ihm wurde nachgesagt, dass er wichtige Kirchenpapiere vernichtet bzw. mitgenommen habe.

Durch den Glaubenswechsel wurde eine Neuordnung der gesamten Kirchenangelegenheiten notwendig und auch vorgenommen. Der Landesherr, der Herzog von Kleve, führte ab jetzt die kirchliche Oberaufsicht, die letzterer in der Ausübung dem hiesigen Gerichtsherrn von Elverfeldt zu Herbede übertrug. Im Kirchspielvertrag vom 6.April 1585 zwischen dem Pastor und dem Gerichtsherrn Conrad von Elverfeldt legten beide fest, dass wie seit uraltersher der Pastor neben den jährlichen Gefällen, Pächten und Gewinnen aus dem Hevener Schmidt-Hof und den 4 Herbeder Kirchenkotten zusätzlich die oben genannten Einkünfte aus dem halben Hevener Stemberg-Hof erhielt. Wie man sieht, ist evangelisch zu sein teuerer als katholisch zu sein. Der Grund lag darin, dass der evangelische Pastor jetzt heiraten durfte.

Pastor Saldenberg starb 1589. Ihm folgte bis 1604 Johannes Rump genannt Döpper (aus Schwelm) im Amt. 1603 wurde mit der Führung des Herbeder Rechen- und Renthenbuches begonnen, in dem alle Kirchenein- und -ausgaben festgehalten wurden.

Den Pastor Rump löste 1605 - 1613 Hermann Merker (Märker) ab. Hermann Merker (*1583, 1630) war der Sohn des Hattinger Bürgermeisters und Herbeder und Wittener Richters Conrad Merker. Auf Pastor Merkers Betreiben wurde 1606 die erste Herbeder Schule gegründet und 1611 die erste Herbeder Kirchenorgel angeschafft, für deren Bau in der Gemeinde Sach- und Geldspenden gesammelt wurden.

Bezogen auf die eingerichtete Schule sei noch angemerkt, dass zu jener Zeit noch Schulgeld verlangt wurde und es keine allgemeine Schulpflicht gab. So ist es leicht verständlich, dass nur die Kinder der wohlhabenderen Bevölkerung diese besuchen konnten.

Pastor Hermann Merker wechselte 1613 als Pfarrer in seinen Heimatort Hattingen. Ihm folgte Georg Westermann im Amt. Dieser, Sohn einer alten Herbeder Familie, diente der hiesigen Gemeinde bis zu seinem Tod 1649. Während seiner Amtszeit tobte der 30-jährige Krieg (1618-1648). Von den Wirren der damaligen Zeit zeugen Hypothekenbriefe mit hohen Schulden der Bauern. Während seiner Amtszeit dienten Wilhelm Gronenberg um 1615 und Johann Peter Feldmann um 1639 als Vikar in Herbede.

Vor dem 30-jährigen Krieg bekleidete der Pastor aus Sicht der bäuerlichen Bevölkerung nach dem Gerichtsherrn unangefochten den Rang der zweithöchsten Person im Kirchspiel. Die dann folgenden langen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionen um den richtigen Glauben führte dazu, dass das Ansehen und die Amtsstellung der Pfarrer in den Gemeinden erheblich sanken. Bei einigen später folgenden Pfarrstellen-Besetzungen wird dieses sehr deutlich.

Ab 1649 bis zu seinem Tode 1666 übernahm Pastor Georg Hasenkamp (gebürtig in Hattingen) die Seelsorge der Herbeder Kirchspielgemeinde. In seine Amtszeit fiel die generelle Klärung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse an den einzelnen Kirchen zwischen den beiden Konfessionen. Als Vikar wurde zu seiner Amtszeit um 1663 Eberhard Bilstein angeführt.

Dem Pastor Georg Hasenkamp folgte 1667 der aus Hattingen stammende Johann Bertram Langrötger. Um die Einsetzung Langrötgers als Pfarrer stritten sich die Gemeinde und der Gerichtsherr bzw. Kirchenpatron Freiherr von Elverfeldt, weil der Kirchenpatron hier eigenmächtig gehandelt und die alte schon auf der Vorseite beschriebene Regelung des Vorschlagrechtes der Gemeinde nicht beachtet hatte. Die Gemeinde blockierte daraufhin die Kirche und die Gottesdienste. Den Streit schlichtete letztlich der Landesherr, der Kurfürst von Brandenburg durch die Einquartierung einer Schwadron Reiter-Soldaten auf dem Hevener Dönhof, die von den Bauern des Kirchspiels solange verpflegt werden mussten, bis der Streit beigelegt war. Somit gab die Gemeinde aufgrund der zutragenden Lasten sehr schnell mit ihren Forderungen nach.

Den Pastor Langrötger löste 1669 Pastor Johann Theodor Messing, der aus Voerde (Ennepetal) stammte, ab. Die Vermutung liegt nahe, dass die Vorfahren Pa-stor Messings vom Hevener Messing-Hof kamen. Pastor Messing hatte ab 1693 alle von ihm vorgenommenen kirchlichen Amtshandlungen, wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen schriftlich festzuhalten. Doch nicht nur das Führen der Kirchenbücher wurde ihm angetragen, sondern man forderte behördlicherseits von ihm, dass er alle Amtshandlungen von Beginn seiner Amtszeit, d.h. von 1669 an, schriftlich festzuhalten hatte. Als Vikare dienten in Herbede während seiner Amtszeit um 1680 Gottfried Kaetenberg gen. Vietor und um 1693 Elias Ennichmann.

Da sich die Gemeinde nach dem Tode Pastor Messings 1703 nicht auf drei Bewerber für die Herbeder Pfarrstelle einigen konnte, die dem Gerichtsherrn und Patron des Kirchspiels dem Freiherren von Elverfeldt vorgeschlagen werden sollten, lud man einen Regierungskommissar aus Kleve und den märkischen Inspektor zur Leitung der Wahl nach Herbede ein. Von 11 Bewerbern erhielten bei dieser erneuten Wahl 3 die weitaus meisten Stimmen. Der Gerichtsherr von Elverfeldt wählte aber nicht einen der drei vorgeschlagenen Pfarrer aus, sondern bestimmte Johan Henrich Büscher zum Herbeder Pfarrer, der letztlich auch von der Regierung in Kleve akzeptiert wurde. Doch die Gemeinde wehrte sich. Um wieder Frieden in die Gemeinde zu bringen, setzte 1705 der König von Preußen, Friedrich I als Landesherr und oberster Kirchenpatron, den in Blankenburg geborenen Johann Erich Schüßler als Pfarrer ein.

Wie schon oben erwähnt, setzte ihn der Landesherr ein, weil sich die Gemeinde und der Gerichtsherr von Elverfeldt nicht auf einen gemeinsamen Nachfolger einigen konnten. Seitens der Gemeinde und des Gerichtsherrn bereitete man nun dem neuen Pfarrer in den ersten Jahren der Amtsübernahme ernorme Schwierigkeiten, indem man versuchte, ihn wegzuekeln. Hiervon zeugen mehrere Beschwerden des Pfarrers bei der Klevischen Regierung wie z.B. diese, die er am 28. April 1710 einreichte:

„... Denn ferner so kann ich von meinem pfächtigen Schmid zu Heven, die noch rückständigen 10 rthl. gewinn nicht erhalten, es hat derselbige auch vor einiger Zeit 13 Scheffel Roggen geliefert, so aber fast lauter Dort und Dreck und wenig gutes Korn ist, habe auch damals erinnert, selbiges gar geringe Korn, wieder mit zurück zunehmen, und es nebst dem noch schuldigen 3 Scheffel roggen zu verbeßern, weils auf solche weise nicht annehmen könte, welches aber biß diese stunde nicht erhalten können.

Gleicher Gehalt denn auch er, und mein pfächtiger Sternberg, sich strafbahrlich unterstehen, von dem in pfacht unterhabenden pastorath gütern, ohne mein willen und wissen nach ihrem gefallen zum erbschaden der Güter, die sonst fruchtbahre große eichenbäume abzuhauen und zu verbringen.

Wenn nun Ew. Hochedl. wegen exigirung meine pfächte und debenten generale Commission aufgetragen ist, so muß dienstlich bitten, der gemeinheit zu Herbede zu unausgestelleter abführung der reise und ordinations Kosten, als auch in Specia meinem morosen pfächtigern Schmid zu Heven, zu bezahlung des Gewins und der 4 Malter roggen, mit denen übrigen Specificirenden debenten anzuweisen... "

Doch da seitens der preußischen Regierung in Kleve keine Versetzung bzw. Abberufung des Pastors erfolgte, akzeptierten die Gemeindemitglieder langsam den neuen Pastor, der die Gemeinde dann bis zu seinem Tod im Jahre 1741 betreute.

Ihm folgte von 1742-1746 der aus Herdecke stammende Johann Kaspar Bülbering. Da dieser 1746 plötzlich verstarb, wurde der Vikar Feldmann provisorisch mit der Führung dieses Amtes beauftragt.

Zur kirchlichen Organisation sei noch erwähnt, dass Friedrich der Große zwischen 1741 und 1750 die Pfarrer zu Witten, Stiepel und Herbede zum Zusammenschluß einer Klasse der Märkischen Synode aufforderte.

Im Jahre 1748 wählte die Kirchengemeinde den Herbeder Wilhelm Rautert zu ihrem neuen Pfarrer. Er führte die Gemeinde über 50 Jahre bis zu seinem Tod im Jahre 1799. Während seiner Amtszeit hielt er viele außerkirchliche Geschehnisse in der Gemeinde im Kirchenbuch fest, so z.B. die Ruhr-Epidemie im Jahre 1750 und die Plünderungen während des 7-jährigen Krieges.

„.......In diesem 1750-ten Jahre hat die Rote Ruhr, dysenteria, hat an allen Orten der Grafschaft Mark stark grassiert, und sind in dieser Gemeinde sonderlich in der Bauerschaft Heven und im Dorfe dreißig und etliche an dieser höchst erschwerlichen Plage gestorben nämlich alterstehende Personen von 23 bis inklusiv 57 ausgenommen zwei Frauen welche Geburt hatten.....“.

„..... Am 27. September 1758 kamen die Franzosen in Wannen und Heven und nahmen alles Heu und allen Haber (Hafer) und Gerste mit dem Stroh hinweg. Sie kamen mit vielen Wägen und Pferden und luden alles auf die Wägen und Pferde; den 1. Oktober kamen sie abermals nach Wannen und Heven, und nahmen vollends was noch an Haber und Gerste zurückgeblieben war hinweg, und nahmen sie den Roggen und Weizen, Erbsen und Wicken hinweg. K'örmann, Cracht und Woestenhoff kamen fast um allen ihren Roggen. Fischenberg, Nidderbauer und Sevecken behielten aber ihren Roggen noch. Bei der Fouragirung (Verpflegungsbeschaffung für die Truppe), welche sehr tumultuarisch zuging, wurde soviel Korn zerstreut, daß mans mit besemen (Besen) in den Häussern konnte zusammen kehren. Es war schrecklich und kläglich anzusehen. Kein Mensch hatte dergleichen jemals gesehen und erlebt. Dieser gewaltsame Ueberfall verursachte ein so großes Schrecken und alteration (Aufregung), daß viele Leute davon krank wurden. Im September 1758 grassirte auch allhier die rothe ruhr (Darmkrankheit mit Darmbluten). O, eine trübselige Zeit......"

Als Vikare wurden während seiner Amtszeit Franz Kaspar Gottfried Töllner um 1753 und Johann Friedrich Lemmer um 1768 genannt. Ende des 18.Jahrhunderts versuchte Pastor Wilhelm Rautert öffentliche Mittel für die Reparatur der baufälligen Herbeder Kirche zu bekommen, doch ihm wurden behördlicherseits keine Gelder bewilligt. 1794 verklagte er seinen Hattingen Kollegen, weil dieser es gewagt hatte, ein Kind aus dem Herbeder Kirchspiel zu taufen. Ab 1785 betrieb Pastor Rautert die Entsetzung des Hevener Schmidt-Hofbauern Henrich Jörgen Beckmann, weil dieser dem Trunk verfallen war und nicht mehr seinen Abgabeverpflichtungen gegenüber der Pfarrei nachkam. Die Entsetzung des Schmidt-Hofes gelang erst Rauterts Sohn Friedrich Wilhelm Rautert, der seinem Vater im Amte folgte. Dieser räumte dem Altbauern auf dem Hof einen Altenteil ein und setzte Henrich Wilhelm Beckmann, ältester Sohn des alten Schmidt-Hofbauern wieder als Bauer ein, aber jetzt nicht als Erbpächter, sondern als Zeitpächter. Doch der junge Schmidt-Hofbauer wehrte sich gerichtlich gegen diese Abstufung. Seine Klage hatte Erfolg und ihm wurde das Erbpachtrecht wieder zuerkannt. Somit konnte er nach 1825 von der Ablösung der grundherrlichen Rechte der Herbeder Pfarrei an seinem Schmidt-Hof Gebrauch machen.

Ostern 1803 stürzte die dem Turm angegliederte baufällige Herbeder Kirche ein. In den Jahren 1811-1812 wurde das heutige Kirchenschiff an der gleichen Stelle erbaut

.
Herbeder Kirche ( Aufnahme 1999 )

Ab 1803 wurde der Schulunterricht auch in Heven aufgenommen. Das Hevener Schulgebäude wurde größtenteils über Kollekten finanziert und erst 1808 fertiggestellt.

Nach dem Tode Pastor Rauterts 1818 wurde der aus Dortmund stammende Johann Friedrich Wilhelm Ernst Möller zum Nachfolger gewählt. Während seiner 52 jährigen Amtszeit wuchs die Gemeinde stark an. Der einstige Kirchenbesitz, d.h. der Schmidt- und Stemberg-Hof sowie die Kirchenkotten gingen durch die jetzt gesetzlich möglich gewordene Ablösung der grundherrlichen Rechte durch Zahlungen des 25-fachen jährlichen Abgabensatzes an die entsprechenden Bauern und Kötter über.

Der Kirchenpatron, der Freiherr von Elverfeldt, wohnte nicht mehr in Herbede sondern auf Haus Villigst und verzichtete 1852 auf das Herbeder Kirchen-Patronat.

Durch den Bergbau und die aufkommende Industrialisierung und die damit verbundenen Zuwanderungen von Arbeitskräften, wuchsen auch die Mitglieder-zahlen der evangelischen Kirchengemeinde des Kirchspiels. Somit richtete man in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine zweite und letztlich eine dritte Pfarrstelle ein.

Von 1867 bis zu seinem Tode bekleidete Heinrich Wilhelm Kienecker (gebürtig in Lengerich) die I.Pfarrstelle und von 1871-1884 Konrad Heinrich Engeling (gebürtig in Bielefeld) die II.Pfarrstelle des Kirchspiels. 1885 folgte Alexander van Hoefen auf der I.Pfarrstelle, 1893 Gustav Kracht auf der II. und 1894 Heinrich Baxmeier auf der III.Pfarrstelle. Heinrich Baxmeister wählte seinen Wohnsitz schon zu Beginn seiner Amtszeit in Heven.

Seit 1867 galt im Kirchspiel, dass die zu bestellenden 60 Repräsentanten nach dem Verhältnis der Seelenzahl auf die 5 Kommunen (Heven, Ostherbede, Westherbede, Vormholz und Durchholz) zu verteilen sind. 1895 zählte Heven 4570, Ostherbede 1026, Westherbede 1807, Vormholz 1177 und Durchholz 1015 Seelen. Das überschnelle Anwachsen der Einwohnerzahl Hevens gegenüber den 4 anderen Kommunen des Kirchspiels veranlasste die Hevener Presbyter und Kirchenrepräsentanten am 2.Februar 1895 ein Gesuch an das königliche Konzessorium zu richten, mit der Bitte um Auspfarrung aus der Muttergemeinde. Die Ausgliederung Hevens erfolgte am 1.April 1898.

Mit der Abtrennung Hevens aus der Muttergemeinde Herbede endet die Geschichte des ursprünglichen Herbeder Kirchspiels.

Bis 1870 war im ganzen Kirchspiel immer nur ein Pfarrer tätig. Der gewählte Pfarrer blieb meistens bis zu seinem Tode in Amt und Würden. Ruhestand bzw. Pension gab es für Pfarrer bis dahin nicht.

 


Hevener Kirche ( erbaut 1901, Aufnahme um 1960 )

Die Pfarrer der Pfarrbezirke der Evangelischen Gemeinde zu Heven

I

II

III

Heinrich Baxmeier 1899 - 1932

Heinrich Ernst Wilhelm Kröner 1932 - 1966

 

Diederich Kölling 1955 - 1962

 
 

Günter Stallner 1962 - 1965

 

Friedrich Edelhoff 1966 - 1999

Hermann Rodtmann 1966 - 1979

III. Hans-Georg Westphal 1965 - 1996

 

Martin Robra 1981 - 1988

 
 

Horst Hoffmann ab 1988

 

Heike Oberwelland ab 2000

 

zugeordnete Pfarrer: Friedrich Stahlhut, Ulrike Menzel, Andreas Menzel, 1996 - 1999

 

Die folgende Tabelle der Kirchmeister entnahm ich dem Bericht von Robert Große Stoltenberg aus dem Jahr 1965 und ordnete dabei die Kirchmeister chronologisch. Drei Kirchmeister amtierten stets zusammen. Auffallend dabei ist, dass nur Bauern dieses Amt bekleideten und dass zwischen Herbedern und Hevenern ein Proporz von etwa 2 zu 1 bestand

Kirchmeister des Kirchspiels Herbede von 1603 - 1740

Amtszeit

aus Herbede

aus Heven

1603

-

1604

 

Schulte zum Dönhoff, Johann

1603

-

1604

Preyn, Reinert

 

1603

-

1604

Schulte im Saldenberg, Dietrich

 

1604

-

1609

Deitermann, Johann

 

1604

-

1609

Murmann, Hermann

 

1604

-

1609

 

Schmidt, Hermann

1609

-

1624 +

 

Mering. Jürgen

1609

-

1625

Mittelste Berghaus, Johann

 

1609

-

1637

Lennemann zu Rüßberg, Johann

 

1624

-

1637

 

Zurnedden, Henrich

1625

-

1657 +

Oberste Berghaus, Johann

 

1637

 

 

Därmann, Johann

 

1637

-

1643

 

Frahne, Johann

1637

-

1646

Mittelste Rüßberg, Johann

 

1643

-

1649

 

Mering, Cordt

1646

-

1649

Große Westermann, Jorgen

 

1649

-

1665

 

Schulte zum Dönhoff, Johann

1649

-

1675

Voeste, Cordt

 

1657

-

1682

Mittelste Berghaus, Cordt

 

1668

 

 

Deitermann, Dietherich

 

1668

 

 

 

Frahne, Cracht

1668

 

 

Halsebandt, Dietrich

 

1668

 

 

Murmann, Hermann

 

1675

-

1678

Fränken, Luther

 

1675

-

1682

 

Schulte zum Dönhoff, Melchior

1678

 

 

Schulte im Saldenberg,

 

1682

-

1684

 

Rehlinghaus, Henrich

1682

-

1687

Mittelste Rüßberg, Henrich

 

1682

-

1687

Preyn, Jürgen

 

1684

-

1698

Mittelste Berghaus, Henrich

 

1686

-

1687

König, Johann

 

1687

-

1698

Große Rüßberg, Henrich

 

1695

-

1698

 

(Elling gen.) Schmidt, Conrad

1698

-

1702

Schulte im Saldenberg,

 

1701

-

1702

 

Brockmann

1702

 

 

Große Rüßberg

 

1702

 

 

 

(Elling gen.) Schmidt, Conrad

1704

 

 

Fränken,

 

1704

 

 

Starmann, Henrich

 

1704

-

1707

Oberste Berghaus,

 

1704

-

1712

Plarsiepen, Rötger

 

1704

-

1719

 

Brockmann, Henrich Johann

1707

 

 

Dieckershoff gen. Schmeing,Johann Henrich

 

1709

-

1710

Starmann, Johannes

 

1709

-

1718

 

Jost, Wilhelm

1710

-

1718

Große Hetmann,

 

1712

-

1718

Halsebandt, Diederich Jorgen

 

1719

-

 

Schulte im Saldenberg, Jacob

 

1719

-

1722

Mittelste Rüßberg, Heinrich

 

1719

-

1725

Mittelste Berghaus, Gerhard

 

1722

-

1727

Därmann, Johann Henrich Diedrich

 

1722

-

1727

 

Elling, Curt Johann

1727

-

1732

 

Jost, Diederich

1727

-

1740

Tiemann, Johann Henrich

 

1729

-

1740

Voeste, Henrich Wilhelm

 

1732

-

1739

Stolting, Melchior Georg

 

1732

-

1740

Peddenbruch, Johann Diedrich Henrich

 

1739

-

1740

 

Jost, Johann Henrich

1740

 

 

König, Caspar

 

1743

-

1746

Lennemann zu Rüßberg,

 

 

 

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